Psychiatrie und Zwangsbehandlung

In diesem Beitrag möchte ich einige Gedanken zur Zwangsbehandlung teilen. Dies dürfte wohl einer der Gründe sein warum viele Menschen die Psychiatrie meiden oder sogar ablehnen. Aber was versteht man eigentlich unter einer „Zwangsbehandlung“? Aus meiner Sicht geht es nur darum, eine akute Gefahr abzuwenden. Ein Beispiel ist, wenn ein Patient ins Krankenhaus gebracht wird und verwirrt und aggressiv ist und eine Abwendung von Gefahren nicht mehr anders möglich ist als im Krankenhaus. In den meisten Fällen können die Patienten überredet werden ein Beruhigungsmittel einzunehmen, als ultima ratio darf der Arzt auch eine Injektion verabreichen. Die Unterbringung wird in Österreich nach dem sogenannten Unterbringungsgesetz geregelt. Das Gericht muss dann unverzüglich informiert werden und es erfolgt spätestens 3 Tage später die Überprüfung ob die Unterbringung noch zulässig ist. Es kommt dann die Gerichtskommission auf die Station bestehend aus einem Richter, einem Psychiater und einem Patientenanwalt.
Wenn ein Patient akut selbst- oder fremdgefährdend ist kann er/sie auch vorübergehend im Bett „fixiert“ werden. Hierzu wird ein offizielles Protokoll angelegt wo sämtliche Informationen genau vermerkt werden müssen (Grund der Fixierung, Ausmaß der Fixierung, Uhrzeit etc.). Hierbei gilt natürlich die Devise „so kurz wie möglich“. In der Realität herrscht übrigens ein großer Druck vor allem auf den Ärzten, so rasch wie möglich die Patienten auf eine „Normalstation“ zu verlegen, und zwar ganz einfach aus dem Grund, weil es nur sehr wenige Betten im sog. „geschützten Bereich“ gibt. Zusätzlich werden Betten blockiert wenn beispielsweise das Gericht eine Aufnahme beschließt um zu beobachten ob ein Straftäter an einer psychischen Krankheit leidet und in der Folge überhaupt schuldfähig ist (man verzeihe mir bitte die juristischen Ungenauigkeiten).
Kann man jemanden dauerhaft "ruhigstellen"?
Kurze Antwort: nein. Jeder Mensch kann letztlich selbst bestimmen ob er/sie dauerhaft Psychopharmaka einnehmen möchte. Insbesondere bei sog. Depotmedikamenten muss ein Patient vorher aufgeklärt werden und auch schriftlich die Behandlung einwilligen. Eine „Depot“- wie der Name schon sagt- ist ein Vorrat eines Medikamentes, welches meist einmal im Monat in den Muskel injiziert wird und dann kontinuierlich den Wirkstoff in den Körper abgibt. Von einer „Ruhigstellung“ kann pauschal sowieso nicht die Rede sein da es mittlerweile mehrere und teils sehr gut verträgliche Substanzen gibt. Der Vorwurf der „Ruhigstellung“ ist am ehesten bei den alten Antipsychotika nachvollziehbar, welche in der Vergangenheit oft in hohen Dosierungen gegeben wurden und auch nicht selten gravierende Nebenwirkungen hatten. Eine noch heute gebräuchliche Substanz ist zum Beispiel das Haloperidol.
Fazit: In Wahrheit muss sich in unseren Breiten niemand fürchten, für lange Zeit gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht zu werden. Die strukturellen Zwänge sind mittlerweile einfach zu groß und die Kontrollen seitens des Gesetzgebers sehr konsequent. Man darf auch nicht übersehen, dass viele Patienten rückblickend froh sind, dass sie am Anfang zu einer Behandlung gedrängt wurden. Vor allem bei schweren psychischen Krankheiten erspart eine Medikation den Betroffenen selbst sowie deren angehörigen oft viel unnötiges Leid.

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